Fragen zum Datenschutzmanagement - Die-Datenschutz-Checker.de by mhdhg

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Die DSGVO gilt seit

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Häufige Fragen zun Datenschutz System...
1. Wie kann ich die Dienstleistungen buchen?
Nehmen Sie hier mit diesem Formular Erst-Kontakt zu uns auf. Danach senden wir Ihnen die Auftragsunterlagen mit Ihren Konditionen zu.

2. Welcher Aufwand steht mir bevor?
Durch unser speziell für Sie entwickeltes DSM-Erstellungskonzept erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen, mit relativ wenig Aufwand ein umfangreiches Werkzeug, mit welchem Sie dann auf einfachste Weise den Datenschutz in Ihrer Firma weiter behandeln können. Weitere Informationen über den Ablauf finden Sie hier: (Klick)
3. Was kostet mich das?
Da es hier keine allgemeinen Lösungen gibt, muss jede Firma individuell betrachtet werden. In der ersten Phase erstellen wir für Sie den sog. DSM-Grundordner für Ihr persönliches Datenschutz-Management. Dieser umfasst bereits 2/3 der Unterlagen und wichtigen Vorlagen die Sie benötigten. Zusammen mit dem Organigramm, den TOM und dem Verzeichnis (ggf. auch mehrere) vervollständigen wir dann Ihr professionell erarbeitetes und von zertifizierten Datenschutzbeauftragten geprüftes Datenschutz-Management. Weiterhin muss überprüft werden, was wurde bisher schon für die DSGVO umgesetzt und wo sind aktive Änderungen notwendig. Dies bedeutet: Je mehr Sie vorbereiten, bzw. je umfangreicher Sie zu arbeiten, desto weniger kostet es. Berechnet werden hier keine überteuerten Pauschalen, sondern die Zeit die wir tatsächlich zur Beratung bzw. Aufarbeitung Ihrer Angaben/Unterlagen benötigen.

4. Welche Unterlagen sind für ein vollständiges Datenschutzmanagement erforderlich?
Folgende Schriftstücke, Unterlagen müßten bei Ihnen bereits seit 25. Mai 2018 vorliegen:
- AV-Verträge mit Ihren Geschäftspartnern, mit welchen Sie personenbezogene Daten austauschen.
- Aktuelles Verzeichnis für Ihre Datenverarbeitung
- Aktuelle Dokumentation Ihrer TOM’s (Technisch organisatorische Maßnahmen)
- Zugangs/Zugriffs Matrix: Wer hat wo, wann Zugriff/Zugang zu Daten.
- Datensicherheits-Dokumentation
- ggf. Dokumentation einer Risikoabschätzung
- ggf. Dokumentation eines Sicherheitskonzeptes
- Dokumentation der Meldekette bei einem Datenschutzverstoß
- etc

5. Wie oder wo kann ich mir mehr Informationen zur DSGVO aktuell holen?
Erste Informationen zu diesen Thema erhalten Sie hier: (Klick)

6. Wie funktioniert das Dienstleistungs-System bzw. wie ist der Ablauf?
Genauere Informationen hierzu finden Sie hier!

7. Woher sind denn diese coolen Bilder?
Die Bilder sind von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

8. Rechtlicher Hinweis:
Aufgrund Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG), darf MHDHG keine Rechtsberatung anbieten. In diesem Fall muss der Auftraggeber sich an eine geeignete Stelle wenden.
Weder die Mitarbeiter / Mitglieder noch der Datenschutzbeauftragte Ihrer Firma ist für die Umsetzung und Einhaltung der DSGVO verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit trägt alleine der Geschäftsführer der Firma bzw. Vorstand des Vereins. (Art. 4.7 des DSGVO)

9. Wo finde ich die Vorgaben zur verpflichtenden Dokumentation der DSGVO?
Die für das Datenschutzmanagement relevanten Normen finden sich in der Verordnung an vielen unterschiedlichen Stellen, beispielsweise:
  • Art. 5 DSGVO stellt die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten dar,
  • Art. 30 DSGVO legt dem Verantwortlichen auf, ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen,
  • Art. 32 DSGVO regelt, dass der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen haben, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt,
  • Art. 35 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen bei Verarbeitungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen, vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz der personenbezogenen Daten durchzuführen.

10. Wer muß den Datenschutz in der Firma umsetzen?
Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung stellt fast alle Unternehmen vor große Herausforderungen, für welche es keine Patentlösung, sondern nur individuell auf das Unternehmen angepasste Lösungen geben wird. Eine offene und enge Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten wird daher vorausgesetzt. Auch die beste Datenschutzrichtlinie macht keinen Sinn, wenn diese nicht von allen gelebt wird. Die Datenschutzrichtlinie muss also nicht nur vom Geschäftsführer sondern von allen Mitarbeitern im Unternehmen umgesetzt werden.

Bei weiteren Fragen senden Sie uns einfach eine Mail an: backoffice@die-datenschutz-checker.de oder benutzen unser Frage-Formular.
"Die Datenschutz Checker" ist eine Dienstleistung von MHDHG in Kooperation mit zertifizierten Datenschutzbeauftragten.
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